Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen gelten als angenommen, wenn wir dem Besteller eine Auftragsbestätigung erteilt haben oder stillschweigend geliefert haben. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie mit unseren Geschäftsbedingungen übereinstimmen.
Preise
Aufträge werden zu unseren am Tag der Lieferung oder Leistungen gültigen Preisen ausgeführt. Unsere Preise werden ab 01.01.2002 EURO berechnet. Lieferungen ab 400.00 EURO gelten frei Bestimmungsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen Inseln). Für Lieferungen unter 400,00 Euro erheben wir anteilige Fracht- oder Transportkosten.
Unsere Preise umfassen nicht, die ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehenden, mit dem Abschluss oder der Durchführung verbundenen Steuern, Gebühren, Zölle oder andere Abgaben. Diese sind vom Besteller zuzüglich zu zahlen. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Zahlung
Zahlungen sind ausschliesslich Innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto in Euro ohne Kosten für uns zu leisten. Dienstleistungsrechnungen sind nicht skontierbar.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine berechnen wir Fälligkeitszinsen von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt in diesem Falle vorbehalten. Vor Bezahlung fälliger Beträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung oder Leistung verpflichtet.
Lieferzeit und Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung oder der Unterzeichnung des Vertrags durch uns, bei Reparaturen jedoch nicht vor Beibringung der vom Auftraggeber zu liefernden Information, Unterlagen und Werkstücke. Sie gilt als eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
Ausgenommen bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Massnahmen oder sonstigen unvorhergesehenen Hindernissen, die die Fertigstellung oder Lieferung der Gegenstände beeinflussen. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug sind auf 0,3 % des Warenwertes der verspätet gelieferten Waren oder Leistungen je Woche des Verzugs, jedoch höchstens auf 3 % des Warenwertes beschränkt. Die Gefahr bezüglich einer Ware oder eines Gegenstandes geht zum Zeitpunkt der Auslieferung oder der Versandbereitstellung auf den Besteller über.
Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, soweit sie der Besteller nicht ausdrücklich vorgeschrieben hat. Wird beschleunigter Transport verlangt, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Nimmt der Besteller eine ordnungsgemässe Lieferung nicht an, sind wir berechtigt, die Lieferung auf seine Kosten zu lagern. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Einwände gegen Beschaffenheit, Menge und Gewicht müssen uns unverzüglich nach Erhalt der Ware unter Angabe der Beanstandung schriftlich mitgeteilt werden. Handelsübliche Abweichungen in Menge und Beschaffenheit unserer Waren und Leistungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware und Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Reparaturen uns gestellter Gegenstände erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der unserem Aufwand entspricht. Der Besteller tritt seine Forderung bei Weiterverkauf der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und Leistungen an uns ab. Ein Weiterverkauf ist dem Besteller nur im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebs und wiederum unter Eigentumsvorbehalt gestattet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt sowie eine Pfändung der von uns gelieferten Waren und Leistungen durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so können wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die Vorbehaltsware zurücknehmen und zur Befriedigung fälliger Forderung gegen den Besteller anderweitig verwerten.
Gewährleistung und Haftung
Wir übernehmen die Gewähr dafür, dass die von uns gelieferten Waren und Leistungen bei Gefahrenübergang die vertragsgemässe Beschaffenheit und die zugesicherten Eigenschaften besitzen. Wir haften nicht für unsachgemässe Behandlung und Lagerung der von uns gelieferten Waren. Soweit innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen Mängel an den von uns gelieferten Waren auftreten, die auf minderwertige Verarbeitung oder Materialfehler zurückzuführen sind, liefern wir Ersatz oder bessern nach.
Für die bei uns in Auftrag gegebenen Reparaturen und Serviceleistungen an Gegenständen und Geräten haften wir nur in der Höhe der von uns erbrachten Leistung. Für Folgeschäden erfolgt keinerlei Haftung. Für Mängel an Fremderzeugnissen, die für die Funktion eines Gegenstandes wesendlich sind, haften wir in dem Umfang, in dem der Hersteller uns gegenüber haftet. Die Gewährleistung erlischt, wenn die von uns gelieferten Waren ohne unser Einverständnis verändert oder repariert werden.
Allgemeine Bestimmungen für Lieferungen und Leistungen
Die Prüfung, ob die bestellten Waren und Leistungen für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind, ist ausschliesslich Aufgabe des Bestellers. Für Schäden des Bestellers haften wir nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit jedoch nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der für uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten Umstände voraussehbar war. Gleiches gilt, sofern uns im Ausnahmefall auch bei einfacher Fahrlässigkeit eine Haftung treffen sollte.
Die Ansprüche des Bestellers, die auf nicht vertragsmässige Lieferung oder Leistung oder aber Verletzung unserer Sorgfaltspflicht gestützt werden, verjähren, soweit nicht das Gesetz oder die vorstehenden Bedingungen kürzere Fristen vorsehen oder gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind ein Jahr nach Lieferung bzw. Leistung.
Rücktritt
Der Besteller ist vom Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn er nach Eintritt des Lieferverzuges eine uns gesetzte angemessene Nachfrist für die Lieferung der bestellten Ware oder Leistung, oder wenn wir eine uns gesetzte Nachfrist für die Beseitigung eines von uns zu vertretenden Mangels an den gelieferten Waren oder Leistungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Die angemessene Nachfrist beginnt erst, wenn der Mangel oder unsere Haftung anerkannt oder nachgewiesen ist.
Schlussbestimmung
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des Vertrags unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Erfüllungsort für Lieferungen einschliesslich frachtfreier Lieferungen ist der Ort, von dem aus die Lieferung erfolgt. Für Leistungen der Ort der Leistung.
Gerichtsstand ist Hildesheim. Wir sind jedoch auch berechtigt, jedes andere gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen Kaufgesetzes und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes.
Jan Dalke, imex Schweißtechnik, Bahnhofstraße 18, 31180 Giesen OT Emmerke
(Stand 01.02.2014)