Leihgeräte – Mietservice

Die Miete eignet sich insbesondere zum Ausgleich kurzfristiger Auftragsspitzen zur Abwicklung von Sonderaufträgen für den Ausgleich kurzfristiger Kapazitätsengpässe.

Nach Ablauf der Mietzeit kann das Leihgerät nach Vereinbarung auch gekauft werden.

Die getätigten Mietzahlungen werden angerechnet. Voraussetzung für die Vermietung von Geräten ist der Abschluss eines Mietvertrages.

Leasing

„Pay as you earn – erwirtschaften Sie die Ratenzahlungen, mit dem Nutzen Ihres Gerätes”

Wir bieten Ihnen zusammen mit unseren Leasingpartnern die Möglichkeit,  Geräte wie z.B Schweißmaschinen oder Absauganlagen einfach und bequem zu leasen.

Ihre Vorteile:

  • Liquiditätsvorteil: Ihr unternehmerischer Handlungsspielraum bleibt erhalten
  • Eigenkapitalschonung: Die Investition wird ohne Eigenkapital realisiert
  • Positiver Bilanzeffekt: Da das Leasingobjekt nicht beim Leasingnehmer bilanziert wird, hat dies positive Effekte auf die Eigenkapitalquote
  • Steuervorteil: Die Leasingraten können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden
  • Planungssicherheit: Die Leasingraten stellen eine fest kalkulierbare Größe dar

Einfach und schnell zu Ihrer neuen Anlage – so funktioniert´s:

  • Der Leasingantrag wird gestellt und nach positiver Bonitätsprüfung durch die Leasinggesellschaft akzeptiert.
  • Für die Antragstellung wird der Personalausweis des Unterschriftsberechtigten benötigt.
  • Die Leasinggesellschaft kauft das Gerät und tritt die Rechte aus dem Kaufvertrag an Sie ab.